Arbeiten in Asien / Jobs

Visum Japan

Für die Einreise nach Japan gilt, dass ein deutscher Staatsangehöriger bei einem Aufenthalt als Tourist bis zu 90 Tagen kein Visum benötigt. Eine Verlängerung auf 180 Tage ist im Inland bei der dort ansässigen Einwanderungsbehörde möglich.

Des Weiteren gilt für Japan das sogenannte „Working Holiday“ Visum, welches den Einreisenden für eine Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr und das Ausüben von Nebentätigkeiten zur Aufbesserung der Reisekasse berechtigt. Dieses gilt für Personen zwischen 18 und 30 Jahren, es kann allerdings nur einmal im Leben ausgestellt werden. Das Reiseziel sollte also vorher gut überlegt werden. Voraussetzung dafür sind genügend finanzielle Mittel um sich auch ohne Job über Wasser halten zu können (für Japan ca. 2000 Euro), sowie ein Rückflugticket oder auch hierfür genügend Rücklage (ca. 1100 Euro). Weitere Voraussetzungen sind eine Auslandsreisekrankenversicherung und ein gültiger Reisepass, sowie ein Antragsformular und Antragsbegründung, Lebenslauf, Passfoto und eine Aufenthaltsplanung.

Für einen längeren Aufenthalt als 180 Tage, sowie für Studium und Arbeit müssen spezielle Visa beantragt werden. Eine rechtzeitige Beantragung ist hier unbedingt zu empfehlen, da der Weg durch die Institutionen lang ist und die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. Am Besten ist es, sich telefonisch nach den benötigten Unterlagen zu erkundigen, da diese individuell variieren können.

Für das Visum gibt es die Kategorien „Diplomatic Visa“, „Official Visa“, „Working Visa“, „General Visa“, „Specified Visa“, „Transit Visa“ und „Temporary Visitor's Visa“. Innerhalb dieser Kategorien wird der Status des Einreisenden festgelegt, das heißt, ob er oder sie beispielsweise Student, Praktikant, Professor, Journalist oder Ingenieur ist.

Wird bei der Antragstellung für ein Visum ein „Certificate of Eligibility“ (Berechtigungsbescheinigung) mit eingereicht, kann ein Visum oftmals in viel kürzerer Zeit ausgestellt werden. Für diese Bescheinigung muss jedoch ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Dieser kann von dem Unternehmen oder der Institution in Japan, bei welchem man vorhat zu arbeiten, bei dem dortigen Einwanderungsbüro beantragt werden. Erst beim Vorzeigen des Visums in Japan wird eine endgültige „Landing Permission“ (Landegenehmigung) erteilt, die bei eventuellen Komplikationen aber auch verweigert werden kann (das Unternehmen möchte einen doch nicht mehr beschäftigen etc.).

Alle Antragsteller müssen einen gültigen Reisepass, zwei Passfotos, zwei offizielle Visumanträge und diverse Bescheinigungen über die Absicht des Aufenthalts vorlegen. Letztere richten sich nach dem Status des Einreisenden. Ein Journalist zum Beispiel muss Nachweise über seinen Beruf, dessen Dauer, seine genaue Position und sein Einkommen erbringen.

Ein Student muss eine Bescheinigung über die Aufnahme an einer Bildungsinstitution nachweisen und gegebenenfalls das Thema seiner Forschungen (falls er als Forschungsassistent einreist). Weiterhin müssen Studenten den Erweis erbringen, dass sie alle Kosten, die während des Auslandsaufenthaltes anfallen, decken können. Falls dies eine andere Person übernimmt, muss das Einkommen dieser belegt werden.

Ein Praktikant oder Volontär muss sogar noch mehr vorweisen. Dazu gehören ein Plan, der den Inhalt der Stelle umschreibt, deren Notwendigkeit, Ort, Dauer und Konditionen der Stelle. Zusätzlich werden Bescheinigungen benötigt, die bestätigen, dass das in Japan Gelernte auch für die Tätigkeit zu Hause von Nutzen ist. Weiterhin fällig werden Zeugnisse, die den beruflichen Werdegang des Bewerbers belegen, sowie den des Ausbilders. Und schließlich wird noch ein Überblick über das Unternehmen, welches den Praktikanten schickt, und Kopien über dessen Eintragung, sowie ein Bericht über Gewinn und Verlust, eine Liste der Festangestellten und eine Liste der Praktikanten benötigt. Je nach Status werden also mal mehr und mal weniger Nachweise fällig. Nach Einsendung aller Unterlagen wird der Antrag dann bearbeitet.

Ist die Einreise endlich geglückt, ist es unerläßlich sich innerhalb von 90 Tagen beim Einwohnermeldeamt zu präsentieren und einen Ausländerpersonalausweis zu beantragen. Bei einer Änderung des Status, zum Beispiel durch eine zusätzliche Tätigkeit oder durch eine Änderung derselben, muss bei der Einwanderungsbehörde ein neuer Antrag gestellt werden. Leider kann es dabei passieren, dass eine erneute Aus- und Wiedereinreise fällig wird.

Fragen zu Visa und Visumanträge können unter folgenden Adressen vorgenommen werden:

Botschaft von Japan

Hiroshimastraße 6
10785 Berlin

Tel. (0 30) 210 94-0
Fax (0 30) 210 94-222
eMail: info@botschaft-japan.de
Konsularbereich:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.15, 14.00 - 16.30 Uhr

Japanisches Generalkonsulat Hamburg

Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 3 33 01 70
Fax (0 40) 30 39 99 15
Konsularbereich:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.30 - 12.00, 14.00 - 16.30 Uhr
http://www.hamburg.emb-japan.go.jp

Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf

Immermannstr. 45
40210 Düsseldorf

Tel. (02 11) 16 48 20
Fax (02 11) 35 76 50 Konsularbereich:
Nordrhein-Westfalen
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 11.30, 13.00 - 16.00 Uhr
http://www.dus.emb-japan.go.jp

Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main

Taunustor 2
60311 Frankfurt a. Main

Tel. (0 69) 23 85 730
Fax (0 69) 23 05 31
Konsularbereich:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.30, 14.30 - 16.00 Uhr
http://www.frankfurt.de.emb-japan.go.jp

Japanisches Generalkonsulat München

Karl-Scharnagl-Ring 7
80539 München

Tel. (0 89) 4 17 60 40
Fax (0 89) 4 70 57 10
Konsularbereich:
Baden-Württemberg, Bayern
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.00, 14.00 - 16.00 Uhr
http://www.muenchen.de.emb-japan.go.jp

Aktiver Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A ist zu empfehlen. Überschreitet der Aufenthalt eine Dauer von drei Monaten sollte auch gegen Hepatitis B vorgebeugt werden. Auf einigen kleineren Inseln Japans sollte ebenfalls gegen Japan-Enzephalitis geimpft werden. Der medizinische Standard ist mit dem in Deutschland vergleichbar, dennoch sollte man sich über eine geeignete Krankenversicherung und die aktuelle medizinische Situation noch einmal informieren.