Arbeiten in Asien / Jobs

Visum China

Für die Einreise nach China gilt, dass das Visum auf jeden Fall vor Abflug beantragt werden muss, da nach Ankunft in China keine Einreisevisa ausgestellt werden.

Um ein Visum für den Aufenthalt in China zu beantragen wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Für Touristen ist dieses 30 Tage gültig. Wer länger bleiben möchte um zu arbeiten, benötigt die Einladung für ein Geschäftsvisum einer chinesischen Institution, wie des zuständigen Ministeriums oder der Firma bei der die Stelle angenommen wurde, sowie eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung der VR China. Bei einem Aufenthalt von länger als sechs Monaten in China ist außerdem ein Aids-Test erforderlich.

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Handelt es sich um die Absicht in China zu studieren, muss ein Zulassungsschreiben der Universität und ein Einladungsformular mit der Kennzeichnung JW201 oder JW202 vorliegen. Auch hier wird bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten ein Aids-Test verlangt. Die Kosten für ein Visum belaufen sich auf ca. 20 bis 60 Euro, je nach Anzahl der gewünschten Einreisen.

Ist man in China angekommen, besteht eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden bei der örtlichen Polizei. Bei Reisen übernimmt dies oftmals die Hotelführung, wohnt man jedoch privat sollt man nicht vergessen sich selbst darum zu kümmern.

Normalerweise dauert die Bearbeitung des Antrags vier Tage, da allerdings immer mit auftauchenden Problemen gerechnet werden sollte, empfiehlt es sich ein Visum rechtzeitig zu beantragen. Für China kann das Visum jedoch frühestens 50 Tage vor Reisebeginn beantragt werden.

Da Hongkong und Macau sogenannte Sonderverwaltungszonen der VR China bilden, gelten für diese ebenfalls andere Einreisebestimmungen. Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten entfällt für deutsche Staatsangehörige die Voraussetzung eines Visums. Bei einer längeren Aufenthaltsdauer wird für Hongkong jedoch ebenfalls ein Reisepass von mindestes sechs-monatiger Gültigkeit, sowie eine Hotel- oder Ticketbuchung benötigt. Bei Studium, Praktikum oder Arbeitsaufnahme müssen außerdem ein Empfehlungsbrief einer deutschen Universität, sowie die Bestätigung der Universität oder Firma in Hongkong (gegebenenfalls ein Arbeitsvertragt) mit Name und Adresse des zukünftigen Arbeitgebers vorgelegt werden.

Folgende Stellen sind für die Visumserteilung zuständig:

Konsularabteilung der Botschaft der VR China
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00
Brückenstraße 10
10179 Berlin
Tel: 030-27588572
Fax: 030-27588519
Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in Frankfurt a.M
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Mainzer Landstr. 175
60326 Frankfurt a.M
Tel.069-75085548 (Pass), 75085534 (Visa), 75085549 (Beglaubigung), 75085545 (Konsularischer Schutz)
Fax.069-75085530
Telefonische Beratung:Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Elbchaussee 268
22605 Hamburg
Tel: 040-82276018
Fax: 040-8226231
Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00
(Konsularbezirke: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein )

Generalkonsulat der VR China in München
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Roman Str.107
80639 München
Tel: 089-17301618
Fax: 089-17301623
Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00

Bei der Einreise sollte auch auf ausreichenden Impfschutz geachtet werden. Standardimpfungen sollten so vor dem Abflug aufgefrischt werden. Weiterhin sinnvoll sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A. Ab einem Aufenthalt von vier Wochen können auch Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus ihren Zweck erfüllen. Einige Teile Chinas sind Malaria gefährdet. Besonders im Süden in den Provinzen Hainan und Yunnan sollte deshalb vorgebeugt werden. Geringere Risiken bestehen aber auch nördlich von Hongkong und südlich des Jangtse. Daher sollten vor der Reise genauere Informationen zur aktuellen medizinischen Situation eingeholt werden.