Staat und Gesellschaft
Malaysia hat eine interessante Staatsform. Es ist eine parlamentarisch-demokratische Wahlmonarchie, sodass der König das Staatsoberhaupt bildet. Er wird von den malaiischen Herrschern, den Sultanen für jeweils fünf Jahre gewählt. Vom König wird erwartet, dass er auf Rat der Regierung handelt, ansonsten unterzeichnet er die Gesetze. Im Parlament ist der König jedoch nur zu Beginn der Sitzungsperioden zu sehen, er hält dann eine Rede, ähnlich der Königin von England.
Die Regierung hingegen ist nach dem Muster westlicher Demokratien aufgebaut. Sie besteht aus zwei Kammern, dem Senat und dem Repräsentantenhaus. An der Spitze des Kabinetts steht der Premierminister, er wird vom König ernannt.
Die Staaten sind unterteilt in Distrikte, die somit besser verwaltet werden können. Malaysias Rechtssystem ist nach dem englischen Gesetz ausgerichtet. Die malaiische Politik hat des öfteren schon Gesetze erlassen, die eine unterschiedliche Behandlung der Bürger vorsieht. Damit sind nicht alle Einwohner Malaysias immer auf der Seite der Regierung und verärgert über so manche Beschlüsse.

